Psychotherapie

Ablauf

Nach einer ersten Kontaktaufnahme geht es im Rahmen der Sprechstunde und der probatorischen Sitzungen zunächst einmal darum, einander kennenzulernen und die Indikation zur Psychotherapie zu klären. In dieser Phase ist es für mich wichtig, mir ein Bild ihrer Lebenssituation und -geschichte sowie des Therapieanliegens zu machen und Sie über alle wichtigen Aspekte der Behandlung aufzuklären. Ziel der Probestunden ist es weiterhin herauszufinden, ob eine Psychotherapie und insbesondere das von mir angewandte Verfahren geeignet sind, um Sie in Ihrer aktuellen Situation adäquat zu unterstützen und andernfalls miteinander über alternative Hilfsangebote zu sprechen.

Sofern wir uns gemeinsam für die Aufnahme einer Psychotherapie entscheiden, erfordert diese in der Regel eine Beantragung bei den zuständigen Kostenträgern, bei der ich sie selbstverständlich gerne unterstützen werde.

Nach Beantragung und dem Vorliegen der erforderlichen Kostenzusage können wir mit der Therapie beginnen.

Verfahren

Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gehört neben der Analytischen Psychotherapie, der Verhaltenstherapie und der Systemischen Psychotherapie zu den wissenschaftlich anerkannten und von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Therapieverfahren.

Sie basiert theoretisch auf den Erkenntnissen der Psychoanalyse und deren Weiterentwicklungen, unterscheidet sich jedoch in Aspekten der Behandlungstechnik, der spezifischen Rahmenbedingungen sowie durch die Entwicklung eines umschriebenen Behandlungsfokus von der Analytischen Psychotherapie.

Die  tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geht davon aus, dass psychischen Erkrankungen unbewusste Ursachen und Konflikte zugrunde liegen, die zu einem früheren Zeitpunkt entstanden sind und das aktuelle Erleben und Verhalten beeinflussen. Eine besondere Bedeutung kommt daher neben der Bearbeitung aktueller Belastungen der Auseinandersetzung mit der Lebensgeschichte und wichtigen Beziehungen zu. 

Das konkrete therapeutische Vorgehen jedoch wird selbstverständlich auf Basis der in den probatorischen Sitzungen erhobenen Anamnese und in Abhängigkeit von ihrer spezifischen Situation sowie ihres Therapieanliegens individuell erarbeitet sowie den aktuellen Entwicklungen und dem Therapieprozess angepasst.

Kosten

Mein Behandlungsangebot richtet sich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten ist in meiner Praxis bis auf Weiteres nicht möglich.

Die Abrechnung erfolgt nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).

In der Regel tragen die Privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten einer Psychotherapeutischen Behandlung. Die konkreten Modalitäten zur Kostenübernahme sind in Ihren Versicherungsvereinbarungen festgelegt. Ich empfehle Ihnen, diese bereits im Vorfeld in Erfahrung zu bringen.

Sollten Sie die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst tragen wollen, entfallen sowohl die Beantragung bei zuständigen Kostenträgen als auch die hierzu erforderliche Datenübermittlung.